Inhalt

5. Beglaubigung

von aus dem Archiv erstellten Abdrucken oder Fotokopien zuzüglich zu den vorgenannten Gebühren für die Aushändigung von Kopien aus Personenstandsbüchern (nach 1.) und Ausdrucke unf Fotokopien aus archivierten Akten (nach 4.)

6 € je Beglaubigung