Besucherordnung
Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie gerne mit unserer Hausordnung vertraut machen. Sie dient dazu, Ihnen den Besuch unseres Museums so angenehm wie möglich zu machen und ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich.
Besucherinnen und Besucher des Museums
Mit dem Betreten des Gebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist in solchen Fällen nicht möglich.
Das Museum freut sich über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Eltern bzw. erwachsene Begleiterinnen und Begleiter sind beim Besuch des Museums mit minderjährigen Kindern jedoch weder von der Aufsicht noch von der Haftung entbunden.
Eintrittspreise und Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten und Eintrittspreise finden Sie auf unserer Homepage. Der letzte Einlass ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten das Gebäude pünktlich zum Ende der Öffnungszeit zu verlassen. Aus besonderen Anlässen können Teile des Museums vorübergehend nicht zugänglich sein oder geräumt werden.
Garderobe und Gepäck
Für das Ablegen von Kleidung, Taschen, nassen und sperrigen Gegenständen stehen Schließfächer gegen Pfand zur Verfügung. Das Museum übernimmt dafür jedoch keine Haftung! Den Verlust von abgegebenen Gegenständen melden Sie bitte unverzüglich vor dem Verlassen des Museums an der Museumskasse.
Kinderwagen und Gehhilfen sind erlaubt, im Zweifelsfall entscheidet das Museumspersonal.
Gegenstände, die im Museum gefunden werden, geben Sie bitte an der Museumskasse ab. Über sie wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Rauchverbot
Das Museum zählt nach dem „Nichtraucherschutzgesetz Bayern“ zu den rauchfreien Einrichtungen. Dies bedeutet, dass im gesamten Gebäude nicht geraucht werden darf!
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Zum Schutz der Objekte bitten wir Sie, diese nicht zu berühren. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.
Das Mitbringen von Tieren in das Museum – ausgenommen Assistenzhunde – ist generell nicht gestattet!
In den Räumen des Museums sind Essen und Trinken – soweit nicht anders beschildert und vereinbart – leider nicht erlaubt.
Wir bitten Sie freundlichst, alles zu unterlassen, was der Sicherheit und Ordnung im Museum abträglich ist. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen der Alarmeinrichtungen.
Mobilfunk- und Multimediageräte
Die Nutzung von Mobilfunk- und Multimediageräten ist in den Räumen des Museums in beschränktem Maße erlaubt, solange andere Besucherinnen und Besucher dadurch nicht beeinträchtigt werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal.
Veranstaltungen
Bestimmte Räume können für Veranstaltungen gemietet werden. Details regelt ein Mietvertrag. Ansonsten gelten bei Veranstaltungen die allgemeinen Regeln der Besucherordnung.
Anregungen und/oder Kritik
Anregungen und/oder Kritik können Sie gerne in das Besucherbuch an der Museumskasse eintragen bzw. unserem Personal mündlich oder schriftlich mitteilen (zentrumstadtgeschichte@ingolstadt.de).
Wir sind für jeden hilfreichen Hinweis dankbar!
Inkrafttreten
Die Besucherordnung tritt ab 01.08.2024 in Kraft und kann an der Museumskasse und auf der Homepage eingesehen werden.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen, spannenden und informativen Aufenthalt in unserem Museum.
Ingolstadt, 01.08.2024, Dr. Beatrix Schönewald, Leiterin des Zentrums Stadtgeschichte