Reproduktionen
Fotografieren im Lesesaal
In Absprache mit dem Archivpersonal ist das Fotografieren oder Scannen einzelner Archivalien gestattet, sofern diese keinen rechtlichen oder konservatorischen Einschränkungen unterliegen. Im Lesesaal befindet sich ein Scangerät, mit dem Digitalisate erstellt und direkt auf einem mitgebrachten USB-Stick abgespeichert werden können. Das Kopieren von Archivalien ist aufgrund konservatorischer Gründe im Lesesaal nicht gestattet.
Wenn Sie Reproduktionen von Archivgut benötigen, die Sie nicht selbst herstellen können oder eine hochauflösende Druckvorlage benötigen, können Sie gerne einen Fotoauftrag stellen. In diesem Fall fertigt unser Fachpersonal die Reproduktionen in unserem Digitalisierungszentrum für Sie an.
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Welche Kosten mit einem Fotoauftrag verbunden sind, können Sie der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt entnehmen.
Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt
Alle Fotoaufträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nach Fertigstellung der Reproduktionen senden wir Ihnen diese zu.
Um Missverständnissen vorzubeugen sowie Arbeitsaufwand und Kosten gering zu halten, empfehlen wir Ihnen, sich das Archivgut vor der Bestellung von Reproduktionen im Lesesaal einzusehen.
Veröffentlichung von Reproduktionen
Vor der Veröffentlichung von Archivgut muss ein schriftlicher Antrag auf Wiedergabegenehmigung beim Stadtarchiv gestellt werden. Erst nach Erteilung der Genehmigung dürfen Sie die Reproduktionen veröffentlichen. Die Genehmigung gilt ausschließlich für den genannten Zweck.
Bitte geben Sie bei der Veröffentlichung von Archivgut als Quelle immer das Stadtarchiv und die Signatur des Archivale an. Bei der Nutzung von Fotos sollte außerdem der Urheber bzw. Fotograf genannt werden - soweit dieser bekannt ist.
Beispiel: Stadtarchiv Ingolstadt A XII Nr. 34
Um die Bestände laufend ergänzen zu können, freuen wir uns über ein Belegexemplar Ihrer Publikation für unsere Wissenschaftliche Stadtbibliothek.