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Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt

Vom 06. September 2016

(Amtliche Mitteilungen Nr. 38 vom 21.09.2016)

Gebührensatzung

Die Stadt Ingolstadt erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.03.2016 (GVBL. S. 36) folgende Satzung:

§ 1 Gebühren und Auslagen

(1) Für die Benutzung des Stadtarchivs im Rahmen der Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt werden Gebühren erhoben.

(2) Der Stadt im Rahmen einer Benutzung entstehende Auslagen sind vom Benutzer zusätzlich zur anfallenden Gebühr zu erstatten.

§ 2 Gebührenverzeichnis

(1) Die Höhe der Benutzungsgebühren und der pauschal anfallenden Auslagen richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage zu dieser Satzung. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.

Gebührenverzeichnis (Anlage)

(2) Die Benutzungsgebühren können von der Leitung des Stadtarchivs erlassen oder angemessen ermäßigt werden, wenn die Benutzung im Interesse der Stadt Ingolstadt oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts liegt oder diese der wissenschaftlichen, heimatkundlichen oder sonstigen Forschung dient.

§ 3 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner sind die Benutzer des Stadtarchivs.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Entstehen und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht,

  1. mit dem Beginn der Benutzung
  2. mit der Inanspruchnahme von Mitarbeitern des Archivs
  3. mit dem Auftrag zur Beglaubigung von Archivmaterial
  4. mit der Vornahme von Fotokopierarbeiten, Erstellung von Ausdrucken, Anfertigung von Fotografien oder Digitalscans, der Bearbeitung von Bildmaterial oder sonstiger Dienstleistungen für den Benutzer

(2) Die Gebühr wird mit Bekanntgabe des Gebührenbescheids, ansonsten mit der Beendigung der Benutzung oder der Handlungen nach Abs. 1 Nr. 3 oder 4 fällig.

§ 5 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt vom 30.06.2000 (Amtliche Mitteilungen Nr. 28 vom 13.07.2000, geändert durch Satzung vom 12.12.2002, Amtliche Mitteilungen Nr. 52 vom 25.12.2002) außer Kraft.



Anlage zu §2 Abs. 1 der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs

Gebührenverzeichnis für die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt (§2 Abs. 1 der Gebührensatzung)

1. Benutzung von Beständen des Stadtarchivs vor Ort

Einmalige Nutzungsgebühr

20 € pauschal für das laufende Kalenderjahr für die Nutzung des Archivbestandes ohne Kopien aus den Personenstandsregistern

Aushändigung von Kopien aus Personenstandsbüchern

7 € je Kopie

2. Nutzung des Bestandes ohne persönliche Anwesenheit (Fernanfrage, Rechercheauftrag)

Verwaltungspersonal

18 € je angefangene 30 Minuten

Geprüftes Fachpersonal

24 € je angefangene 30 Minuten

Wissenschaftliches Fachpersonal

36 € je angefangene 30 Minuten

3. Auslagenpauschale für den Postversand

 3 - 5 € je nach Aufwand

4. Ausdrucke oder Fotokopien aus den archivierten Akten

Herstellung oder Unterstützung durch Archivpersonal

Verwaltungspersonal

18 € je angefangene 30 Minuten

Geprüftes Fachpersonal

24 € je angefangene 30 Minuten

Wissenschaftliches Fachpersonal

36 € je angefangene 30 Minuten

Ausdrucke oder Fotokopien aus dem Aktenbestand

0,50 € für schwarz-weiß Kopien DIN A4 je Seite

1,00 € für Farbkopien DIN A 4 je Seite

1,00 € für schwarz-weiß Kopien DIN A 3 je Seite

2,00 € für Farbkopien DIN A 3 je Seite

5 € für die Übertragung auf einen digitalen Datenträger

5. Beglaubigung

von aus dem Archiv erstellten Abdrucken oder Fotokopien zuzüglich zu den vorgenannten Gebühren für die Aushändigung von Kopien aus Personenstandsbüchern (nach 1.) und Ausdrucke unf Fotokopien aus archivierten Akten (nach 4.)

6 € je Beglaubigung

6. Fotoarbeiten

Ausdrucke von Bildmaterial, Anfertigung von Fotografien oder Digitalscans, Bearbeitung von Bildmaterial

22 € je angefangene 30 Minuten bei Herstellung durch das Archivpersonal

8 € je Blatt DIN A 4 (Materialaufwand)

15 € je Blatt DIN A 3 (Materialaufwand)

5 € für die Übertragung auf digitalen Datenträger

7. Wiedergabegenehmigung

Zur einmaligen Nutzung für Aufnahmen, deren Bildrechte beim Stadtarchiv liegen

30 € bei regionaler Veröffentlichung (Planungsregion 10: Ingolstadt, Eichstätt, Pfaffenhofen, Neuburg an der Donau) je Motiv

70 € bei überregionaler Veröffentlichung (außerhalb Planungsregion 10) und/oder kommerzieller Veröffentlichung je Motiv

Bei einer Veröffentlichung ohne vorher erteilter Genehmigung werden die fälligen Gebühren verdoppelt.