Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Zentrum Stadtgeschichte Ingolstadt ist bestrebt, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zentrumstadtgeschichte.ingolstadt.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach vorgenommener BITV-Selbstbewertung mit den Anforderungen der der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) teilweise vereinbar.
Nicht oder eingeschränkt barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet. Teilweise liegen die Informationen zusätzlich als Webtext vor.
- Bei der Bedienung der Website ohne Maus, wird im Hauptmenü der Fokus nicht an allen Stellen angezeigt.
- Bei einem Zoom von über 150% kann es im Kopfbereich zu Überschneidungen je nach Webbrowser und Bildschirmgröße zu Überschneidungen kommen.
- Erläuterungen in Leichter Sprache befinden sich derzeit in Vorbereitung und sind auf der Website noch nicht verfügbar.
- Erläuterungen in Gebärdensprache befinden sich derzeit in Planung und sind auf der Website noch nicht verfügbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.05.2022 auf der Grundlage einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission) erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 25.05.2022 überprüft.
Feedback, technischer Support und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über die Funktion unten stehendes Kontaktformular oder unter stadtmuseum@ingolstadt.de mitteilen.
Technischen Support erhalten Sie ebenfalls über unten stehendes Kontaktformular oder unter stadtmuseum@ingolstadt.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter stadtmuseum@ingolstadt.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.