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Rechtsgrundlagen: Satzung und Gebühren

Satzung für das Stadtarchiv Ingolstadt

In der "Satzung für das Stadtarchiv Ingolstadt" sind die Aufgaben des Stadtarchivs festgelegt.

Satzung für das Stadtarchiv Ingolstadt

Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt

In der "Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt" werden alle Grundlagen zur Benutzung des Archivs geregelt. Darin befinden sich unter anderem Informationen über Schutzfristen und Schutzrechte, dem sachgemäßen Umgang mit Archivalien, Veröffentlichungen und Reproduktionen.

Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt

In der "Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt" ist geregelt, wann Gebühren anfallen und welche Höhe diese umfassen.

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Ingolstadt

Schutzfristen und Schutzfristverkürzung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des bayerischen Archivgesetzes ist Archivgut bis 30 Jahre nach Schließung der Akten für die Benutzung gesperrt. Bei personenbezogenen Unterlagen greift eine Schutzfrist von 10 Jahren nach Tod oder 90 Jahre nach Geburt, wenn die Sterbedaten nicht ermittelt werden können. Bei Unterlagen, welche anderen Gesetzen unterliegen, können die Schutzfristen abweichen.

In Ausnahmefällen können die Schutzfristen verkürzt werden. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag an das Stadtarchiv gestellt werden. Die schutzwürdigen Belange Dritter dürfen jedoch nicht beeinträchtigt werden.

Archivbenutzungsantrag

Bei Ihrem ersten Besuch im laufenden Kalenderjahr müssen Sie vor Ort einen Archivbenutzungsantrag ausfüllen. Zur Vorbereitung Ihres Besuchs können Sie diesen gerne vorab ausgefüllt an das Stadtarchiv senden oder bei Ihrem Archivbesuch persönlich abgeben.